Finanzielle Hilfen

Übernahme der Betreuungskosten


Die Kosten nach Abzug des Beitragzuschusses für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt Ostallgäu übernommen werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite das Landratsamtes Ostallgäu unter folgendem Link:

https://www.landkreis-ostallgaeu.de/aktuelles.html